Die Satzung des Vereins Forumsfreunde 1900 e.V.

  • 1 Name und Sitz des Vereins

(1) Der Verein führt den Namen „Forumsfreunde 1900 e.V.“. Er hat seinen Sitz am Wohnort des 1. Vorsitzenden.

(2) Die offiziellen Geschäftsanschriften des Vereins sind immer die des 1. Vorsitzenden und des stellv. Vorsitzenden.

  • 2: Zweck des Vereins Forumsfreunde 1900 e.V.

(1) Der Verein dient dem Betrieb des Forums https://forum-fc.bayern

(2) Alle Einnahmen, Mitgliedsbeiträge und Spenden, werden ausschließlich zum Zweck des Betriebs des Forums und Deckung der daraus entstehenden Kosten eingesetzt.

(3) Alle Einnahmen dürfen ausschließlich zur Erreichung des satzungsgemäßen Zwecks verwendet werden.

(4) Der Verein versteht sich politisch neutral und lehnt Diskriminierung jedweder Art entschieden ab. Dies umfasst insbesondere Religion, sexuelle Orientierung, Ethnie, Behinderung oder die Diskriminierung von Minderheiten.

(5) Der Verein Forumsfreunde 1900 e.V. distanziert sich von jeglicher Gewalt.

(6) Der e.V. beantragt zunächst keine Gemeinnützigkeit

  • 3: Geschäftsjahr

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

  • 4: Mitgliedschaft im Verein:

(1) Mitglied kann jede natürliche Person werden.

(2) Die Aufnahme in den Verein muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Bei Antragstellern unter 18 Jahren ist außerdem die schriftliche Zustimmung durch Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch einfache Mehrheit.
Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.
Auch hat jedes Mitglied das Recht beim Vorstand Bedenken anzumelden.


(3) Jedes Mitglied erkennt mit der Aufnahme in den Verein dessen Satzung an und erhält auf Wunsch ein Exemplar ausgehändigt.

(4) Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. des Antragsmonats. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Tag des gleichen Monats in dem die Aufnahme beantragt wurde.

(5) Jedes Mitglied haftet für sich selbst.

  • 5: Beendigung der Mitgliedschaft im Verein

(1) Die Mitgliedschaft im Verein endet

a.) durch schriftliche Austrittserklärung per Brief, Telefax, E-Mail oder sonstiger Schriftform gegenüber dem Vorstand des Vereins. Die Austrittserklärung wird jeweils zum Ende des Geschäftsjahres wirksam, in welchem der Austritt erklärt wird. Ein Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Mitgliedsbeiträge besteht nicht.

b.) durch Ausschluss oder

c.) durch Tod des Mitgliedes.

(2) Ausscheidende Mitglieder haben keinerlei Anspruch auf

a.) das Vereinsvermögen,

b.) das Vereinseigentum und

c.) Rückerstattung des bereits geleisteten Jahresbeitrages.

(3) Eine Kündigung der Mitgliedschaft seitens des Vereins kann jederzeit von der/dem 1. bzw. stellv. Vorsitzenden unter vorherigem Beschluss des Vorstands ausgesprochen werden, wenn das Mitglied insbesondere

a.) trotz Mahnung den fälligen Jahresbeitrag nicht bezahlt,

b.) in grober Weise gegen das Ansehen des Vereins verstößt,

c.) in grober Weise gegen die Interessen des Vereins oder der anderen Mitglieder handelt,

d.) trotz Mahnung gegen einen oder mehrere Beschlüsse verstößt, die bereits im Protokoll einer Vorstands.- Monats.- oder Jahreshauptversammlung festgehalten und den Mitgliedern in einer der darauf folgenden Versammlungen zugebracht wurde oder

e.) Vereins-Interna nach außen gibt

Eine unter den Voraussetzungen des Absatzes 3 ausgesprochene Kündigung wird umgehend wirksam nachdem sie ausgesprochen worden ist.

  • 6: Die Organe des Vereins

(1) Das erste Organ des Vereins ist der Vorstand. Dieser umfasst mindestens

a.) die/den 1. Vorsitzende/ Vorsitzenden

b.) die/den stellv. Vorsitzende/ Vorsitzenden

c.) den/die Kassierer/ Kassiererin,

d.) den/die Schriftführer/ Schriftführerin

(2) Über die Besetzung des Vorstandes entscheiden die stimmberechtigten Mitglieder durch Mehrheitsbeschluss im Rahmen einer Online-Umfrage im geschützten Bereich des Forums. Im Vorfeld der Abstimmung haben alle stimmberechtigten Mitglieder die Möglichkeit, sich oder andere Mitglieder des Vereins für den Vorstand vorzuschlagen. Um für die Wahl aufgestellt zu werden, ist die Zustimmung des vorgeschlagenen Mitgliedes im Forum erforderlich. Die vorgeschlagenen Mitglieder geben hierbei ggf. an, für welche der vier Positionen (1. Vorstand, 2. Vorstand, Schriftführer und Kassierer sie zur Wahl kandidieren wollen. Mehrfachkandidaturen sind dabei grundsätzlich möglich. Für Vorschläge und Zustimmungen wird ein Bereich des Forums eingerichtet, zu dem nur stimmberechtigte Mitglieder Zugang haben. Er wird im Vorfeld einer Wahl für 14 Kalendertage geöffnet.

Daran anschließend erfolgt die Online-Abstimmung unter allen Kandidaten, die sich zur Wahl stellen, einzeln und nacheinander nach den zu besetzenden Positionen in der Reihenfolge 1. Vorstand, 2. Vorstand, Schriftführer und Kassierer. Die Abstimmungen werden dabei pro Position für jeweils 3 Kalendertage geöffnet.

Ist ein Mitglied für eine Position gewählt, entfallen dessen etwaige Kandidaturen für weitere Positionen.

(3) Jedes Mitglied hat eine Stimme.

(4) Als gewählt gilt das Mitglied mit den meisten abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl unter den stimmengleichen Kandidaten.

(5) Die Amtsdauer beträgt jeweils 2 Jahre.

(6) Eine Wiederwahl ist beliebig oft zulässig.

(7) Ein Mitglied kann nur dann gewählt werden, wenn eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift des Betroffenen vorliegt, die Wahl anzunehmen. Alternativ genügt die schriftliche Aussage im Forum.

  • 7: Die Beiträge des Vereins

(1) Bestimmungen zu Mitgliedsbeiträgen sind einer gesonderten Beitragsordnung zu entnehmen, die Anlage dieser Satzung ist.

(2) Der Mitgliedsbeitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen so zu bemessen, dass er lediglich kostendeckend ist. Gewinnerzielung ist nicht beabsichtigt.

(3) Jedes Mitglied des Vereins ist zur Zahlung des Jahresbeitrages verpflichtet. Der Beitrag wird zum 01.03. jedes Geschäftsjahres fällig und mittels SEPA Lastschriftmandat vom Kassierer eingezogen. Für eventuell entstehende Kosten bei Nichteinlösung, egal aus welchem Grund, wird eine Gebühr von Euro 5,- erhoben.

(4) Der vollständige Jahresbeitrag muss bei Nichteinlösung des SEPA Lastschriftmandats bis spätestens 31.03. des Jahres an den Verein entrichtet sein. Sollte dies nicht erfolgt sein, so ruhen bei dem betreffenden Mitglied bis zur vollständigen Zahlung jegliche Mitgliedsrechte. Die Kündigung der Mitgliedschaft gem. §5 (3) a) bleibt vorbehalten.

(5) Die Beitragshöhe wird durch Beschluss mit einfacher Mehrheit festgelegt und in einer Beitragsordnung festgehalten. Die Abstimmung wird innerhalb eines geschützten Onlinebereichs in Form einer Onlineumfrage durchgeführt. Alle Mitglieder erhalten Zugang zu dieser Umfrage und sind stimmberechtigt.

(6) Erfolgt die Aufnahme in den Verein im Laufe des Geschäftsjahres, so besteht die Beitragspflicht anteilig für jeden angefangenen Monat der Mitgliedschaft im Voraus bis Zum Ende des Geschäftsjahres.

  • 8: Der Vorstand des Vereins

(1) Der Verein wird vertreten durch die/den 1. Vorsitzende/ Vorsitzenden, die/den stellv. Vorsitzende/ Vorsitzenden und dem/der Kassierer/ Kassiererin bzw. durch mindestens zwei der genannten Personen.

Im Innen­verhältnis wird bestimmt, dass die/der stellv. Vorsitzende nur bei Verhinderung der/des 1. Vorsitzenden handeln soll.

(2) Der Vorstand vertritt den Verein in allen Angelegenheiten nach den Beschlüssen und Weisungen der Mitglieder des Verins unter Einhaltung der Satzung.

(3) Der Vorstand ist nur mit mindestens 50% der Stimmen seiner Mitglieder beschlussfähig. Bei Abstimmungen entscheidet jeweils die einfache Mehrheit. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.

(4) Fällt ein Mitglied des Vorstandes vor Ende der Wahlperiode aus, ernennt der Vorstand kommissarisch ein neues Mitglied. Sofern der Ausfall nicht den 1. Vorsitzenden, der automatisch durch den 2. Vorsitzenden ersetzt wird, betrifft, kommt auch das Ausüben von 2 Positionen in Personalunion in Frage. Längstens allerdings bis zum Ende der Wahlperiode.

(5) Der Vorstand informiert die Mitglieder zeitnah über alle wesentlichen die Allgemeinheit der Mitglieder betreffenden Entwicklungen im Verein. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand im eigenen Ermessen.

  • 9: Berichtspflicht und Entlastung des Vorstandes

(1) Jährlich erfolgt verpflichtend der Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr. Dieser erfolgt in Schriftform und wird jedem Mitglied in elektronischer Form zugänglich gemacht. Auf Grundlage dieses Berichts erfolgt eine Online-Abstimmung im geschützten Bereich des Forums unter allen stimmberechtigten Mitgliedern über die Entlastung des Vorstandes. Die einfache Mehrheit aller abgegebenen Stimmen ist zur Entlastung erforderlich.

  • 10: Beschlüsse des Vereins

(1) Grundsätzlich fasst der Verein seine Beschlüsse durch Abstimmung innerhalb eines geschützten Onlinebereichs - zu dem jedes stimmberechtigte Mitglied und NUR stimmberechtigte Mitglieder Zugang erhalten - in Form einer Onlineumfrage im Forum (https://forum-fc.bayern).

(2) Jedes Mitglied, welches das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist stimmberechtigt mit gleichem Gewicht. Stimmübertragung ist nicht möglich.

(3) Onlineumfragen zur Beschlussfassung sind mindestens 14 Kalendertage vor Eröffnung im Forum anzukündigen. Die Regelungen des § 6 (2) bleiben unberührt.

(4) Für einen wirksamen Beschluss ist die Öffnung der Onlineumfrage für mindestens 14 Kalendertage erforderlich.

(5) Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Ein Beschluss wird jedoch nur wirksam, sofern mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder eine Stimme abgegeben haben (Enthaltungen inbegriffen).

(6) Die Überprüfung und Entscheidung über die Wirksamkeit der Beschlüsse obliegt dem Vorstand, der das Ergebnis innerhalb des Forums darlegt.

(7) Die Beschlussfassung über Vereinsangelegenheiten kann grundsätzlich von jedem stimmberechtigten Mitglied schriftlich (auch im Forum) beim Vorstand beantragt werden. Über den Antrag, d. h. die Initiierung der Abstimmung über den Antrag, entscheidet der Vorstand.

(8) Satzungsänderungen sind schriftlich beim Vorstand (auch innerhalb des Forums möglich) zu beantragen.
Im Rahmen der durch den Vorstand veranlassten Abstimmung über Satzungsänderungen ist eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

(9) In Ausnahmefällen kann anstelle der Online-Abstimmung die persönliche Zusammenkunft der Mitglieder zu einer ordnungsgemäßen Mitgliederversammlung erforderlich werden. Dies kann im Einzelfall von jedem stimmberechtigten Mitglied beantragt werden. Die Entscheidung über die Erforderlichkeit einer Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstand.

  • 11: Die Kassenprüfer des Vereins

(1) Die Kassenprüfer (mindestens zwei) werden von der Mitgliederversammlung im Mailumlaufverfahren oder per geheimer Abstimmung im geschützten Onlinebereich in Form einer Onlineumfrage gewählt.

(2) Die Kassenprüfer dürfen kein Amt im Vorstand bekleiden.

(3) Die Kassenprüfer müssen mindestens einmal im Jahr, vor der Jahreshauptversammlung, Buchführung und Kassenstand prüfen und den Mitgliedern im geschützten Mitglieder-Bereich des Forums Bericht erstatten. Die Unterlagen werden den Prüfern passwortgeschützt in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

  • 12: Vereinsauflösung

(1) Die Auflösung des Vereins erfordert die Beschlussfassung im Rahmen einer Onlineumfrage im geschützten Bereich des Forums mit einer 2/3 Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder des Vereins. Den Mitgliedern ist hier mindestens ein Zeitraum von 28 Kalendertagen zur Abstimmung zu gewähren.

(2) im Falle der Vereinsauflösung ernennt die Mitgliederversammlung die Liquidatoren, die dann die laufenden Geschäfte abwickeln, das Vereinsinventar in Geld umsetzen und dieses mit dem verbleibenden Vereinsvermögen dem Zweck zuführen, der vorher von den Mitgliedern durch einfache Mehrheit beschlossen worden ist.

  • 13 Datenschutz

(1) Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein den Namen, Vornamen, die Adresse, das Geburtsdatum, die Telekommunikationsdaten und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

(2) Sonstige Informationen zu den Mitgliedern werden grundsätzlich nicht verarbeitet oder genutzt. Sollte dies im Einzelfall erforderlich sein, bedarf dies der gesonderten schriftlichen Zustimmung des Mitgliedes zur Verwendung für den anzugebenden Zweck.

  • 13 Haftung

Der e.V. haftet als e.V., Haftung einzelner Vorstände oder Mitglieder ist ausgeschlossen

Sämtliche Bezeichnungen sind ausdrücklich geschlechtsunspezifisch zu verstehen und beinhalten ausdrücklich keine Diskriminierung irgendeines Geschlechts!

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