Beitragsordnung des Vereins Forumsfreunde 1900 e.V.

1. Alle Mitglieder des Vereins zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.

2. Der Beitrag wird jeweils zum 01.03. des Geschäftsjahres fällig. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Für eventuell entstehende Kosten bei Nichteinlösung, egal aus welchem Grund, wird eine Gebühr von Euro 5,- erhoben.

3. Der vollständige Jahresbeitrag muss bei Nichteinlösung des SEPA Lastschriftmandats bis spätestens 31.03. des Jahres an den Verein entrichtet sein. Sollte dies nicht erfolgt sein, so ruhen bei dem betreffenden Mitglied bis zur vollständigen Zahlung jegliche Mitgliedsrechte. Die Kündigung der Mitgliedschaft gem. §5 (3) a) der Satzung des Fanclubs bleibt vorbehalten.

4. Der jährliche Beitrag beträgt:

a) 5,- Euro pro Person nach Vollendung des 14. Lebensjahres.

b) Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Mitgliedschaft kostenlos.

c) Die jeweiligen Mitgliedsbeiträge sind für das gesamte Geschäftsjahr im Voraus zu entrichten.

d) Erfolgt die Aufnahme in den Verein im Laufe des Geschäftsjahres, so besteht die Beitragspflicht anteilig für jeden angefangenen Monat der Mitgliedschaft im Voraus bis zum Ende des Geschäftsjahres.

5. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand des Vereins per Beschluss geändert werden. Der Mitgliedsbeitrag ist dabei nach bestem Wissen und Gewissen jederzeit so zu bemessen, dass er lediglich kostendeckend ist. Gewinnerzielung ist nicht beabsichtigt. Der Vorstand hat etwaige Änderungsbeschlüsse unverzüglich im geschützten Vereins -Mitglieder Bereich des Forums (https://forum-fc.bayern/) mitzuteilen.

6. Beschlossene Änderungen des Mitgliedsbeitrages werden frühestens zum auf den Beschluss des Vorstandes folgenden Geschäftsjahr wirksam.

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